EN 10204 Werkstoffzeugnis: 2.2 vs. 3.1 bei CUPAL-Lieferungen
EN 10204 Werkstoffzeugnis — 2.2 vs. 3.1
Die europäische Norm EN 10204 klassifiziert Prüfdokumente für metallische Erzeugnisse. Es gibt mehrere Bescheinigungstypen (2.1, 2.2, 3.1, 3.2), in der Praxis ist bei CUPAL-Kupfer-Aluminium-Bimetall-Lieferungen jedoch die Entscheidung zwischen 2.2 und 3.1 ausschlaggebend. Dieser Artikel fasst den Unterschied und die Auswahlkriterien zusammen.
Die EN 10204 Bescheinigungstypen im Überblick
- 2.1 — Werksbescheinigung: Erklärung des Herstellers, dass das Produkt der Bestellung entspricht; ohne Prüfwerte. (Diesen Typ verwenden wir bei CUPAL-Lieferungen nicht.)
- 2.2 — Werkszeugnis: Erklärung des Herstellers plus nicht chargenspezifische, allgemeine Prüfergebnisse. Die Prüfungen werden nicht zwingend an der konkreten Lieferung, sondern routinemäßig am Werkstoff durchgeführt. Liegt jeder CUPAL-Lieferung standardmäßig bei.
- 3.1 — Abnahmeprüfzeugnis: vom Hersteller ausgestellte Bescheinigung mit Prüfwerten, die auf die konkrete Lieferung / Charge bezogen sind, unterzeichnet von einem fertigungsunabhängigen Sachverständigen des Herstellers. Auf Anfrage, projektbezogen.
- 3.2 — Abnahmeprüfzeugnis durch zwei Parteien (Hersteller + unabhängige Sachverständige) bestätigt. Nur in Sonderfällen (z. B. Druckgeräte) vorgeschrieben.
Wann benötigen Sie welches?
Typ 2.2 reicht aus, wenn:
- die CUPAL-Übergangsverbindung in allgemeine Industrieanlagen nach IEC 61439 / IEC 61238 / EN 62305 eingebaut wird,
- der Vertrag kein chargenspezifisches Zeugnis fordert,
- der Verarbeiter nicht in einem auditierten Managementsystem arbeitet,
- die projektbezogene Materiallieferung keiner gesonderten Abnahmeprüfung unterliegt.
Fordern Sie 3.1 an, wenn:
- eine öffentliche Ausschreibung oder ein Staatsauftrag es vorgibt,
- die Projektabnahme oder ein Audit ein chargenbezogenes Zeugnis verlangt,
- die Anlage in einer hochwirksamen Umgebung (Krankenhaus, Rechenzentrum, Transformatorenstation) betrieben wird, wo das Langzeitverhalten der Verbindung dokumentiert sein muss,
- die CUPAL-Komponente einer normgesteuerten Anforderung unterliegt (z. B. IEC 61400-24 Blitzschutz für Windkraftanlagen, IEC 62305 höhere LPL-Stufen) und der bauteilbezogene Nachweis entscheidend ist.
Was steht auf einem EN 10204 Zeugnis?
- Die einschlägigen Werkstoff-Nummern: Al 3.0255 (DIN 17007) und Cu 2.0065 (DIN 1787).
- Die Bezeichnung des CUPAL-Herstellungsverfahrens (kaltwalzplattiert + diffusionsverschweißt).
- Die Liefer- / Chargennummer (Charge / Lot).
- Bei 3.1: die chargenspezifisch gemessenen Werkstoffkennwerte.
So fordern Sie es an
Geben Sie in Ihrer Angebotsanfrage an, dass Sie Typ 3.1 benötigen, und fügen Sie nach Möglichkeit die Referenzprojekt- / Vertragsnummer bei — so kann der Hersteller das passende Chargenzeugnis ausstellen. Typ 2.2 wird standardmäßig mitgeliefert, ohne gesonderte Anforderung.
Kontaktkorrosion zwischen Edelstahl und Aluminium
Eine häufige Frage im Zusammenhang mit EN 10204 ist die elektrochemische Verträglichkeit zwischen Edelstahl und Aluminium. Edelstahl liegt elektrochemisch deutlich edler als Aluminium — der direkte Kontakt führt unter Feuchteeinwirkung zu Kontaktkorrosion am Aluminiumteil. CUPAL ist die normgerechte Lösung: die Kupferseite verträgt sich mit Edelstahlschrauben, die Aluminiumseite mit dem Aluminiumleiter, die Bimetall-Trennfläche liegt geschützt im Inneren. Werkstoffnachweis nach EN 10204 ist auch hier in 2.2 oder 3.1 erhältlich.
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